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Zertifizierung und Förderung

Systemische Gesellschaft

Die Weiterbildungen Systemische Beratung (Kurssystem, Modulsystem, Kursform in kleinen Zeiteinheiten), Systemische Therapie (Kurssystem, Kursform in kleinen Zeiteinheiten), Systemische Supervision und Systemisches Coaching werden vom Dachverband Systemische Gesellschaft / SG (Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V.) zertifiziert und unterstreichen die hohen Ansprüche an den Qualitätsstandard. Die genannten Weiterbildungen bei FoBiS entsprechen den Standards der Systemischen Gesellschaft. Bei Vorliegen aller  geforderten Kriterien kann das Zertifikat bei der Systemischen Gesellschaft beantragt werden. Vorraussetzung bei der Weiterbildung zum/zur Systemischen TherapeutIn ist ein Fachhoch- oder  Hochschulstudium. Sonderregelungen bedürfen der Absprache.

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Die Weiterbildungen Systemische Beratung und Systemische Therapie sind durch die Evangelische Hochschule Ludwigsburg zertifiziert. Die für eine Anerkennung als Kontaktstudiengang nach dem Hochschulgesetz geforderten Kriterien werden erfüllt. Die Hochschulbescheinigung kann auf Einzelantrag bei Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiengängen angerechnet werden.

Akkreditierung durch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg

Für einige im Seminarprogramm ausgewiesene Seminare und Fachtage ist die Akkreditierung durch die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg (LPK) beantragt.  Approbierte PsychologInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen sowie Ärzte erhalten beim Besuch der bezeichneten Seminare eine Bescheinigung mit der  entsprechenden Anzahl der Fortbildungspunkte.

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Weiterbildungen und Fortbildungen bei FoBiS können mit bis zu 500,- € staatlich unterstützt werden. Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info

Bildungsurlaub

Die Weiterbildungen können in Bundesländern mit Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen als Bildungsurlaub anerkannt werden.